D65.0 – Afibrinogenämie und Hypofibrinogenämie, erworben
Kodierhinweise
Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte entsprechend Anlage 7 zur FPV eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.