N14 – Arzneimittel- und schwermetallinduzierte tubulointerstitielle und tubuläre Krankheitszustände
Kodierhinweise
Soll die toxische Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
Soll die toxische Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.