W64.9 – Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften belebter Objekte

Inklusiva

Gequetscht- oder Gestoßenwerden bei Menschenansammlung oder von in Panik geratener Menschenmenge
Insektenstich, nichtgiftig
Tierbiss (nichtgiftig)
Verletzung an Pflanzen (nichtgiftig)

Exklusiva

Bisse, giftig X29.9
Getroffenwerden von Gegenständen W49.9
Stiche (giftig) X29.9
Sturz durch Zusammenstoß eines Fußgängers (oder eines von ihm benutzten Beförderungsmittels) mit anderem Fußgänger (oder von diesem benutzten Beförderungsmittel) X59.9
Tätlicher Angriff Y09.9

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