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J70 Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen

Dreisteller
J70
Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen
KODIERREGEL
Soll die äußere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
Kapitel
X · Krankheiten des Atmungssystems
Abschnitt
J60-J70
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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