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J70 Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen
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Dreisteller
J70
Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen
KODIERREGEL
Soll die äußere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
- Kapitel
- X · Krankheiten des Atmungssystems
- Abschnitt
- J60-J70
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.