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S60-S69 Verletzungen des Handgelenkes und der Hand
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Abschnitt
S60-S69
Verletzungen des Handgelenkes und der Hand
EXKLUSIVE
Beidseitige Beteiligung von Handgelenk und Hand T00-T07
Erfrierungen T33-T35
Insektenbiss oder -stich, giftig T63.4
Verbrennungen und Verätzungen T20-T32
Verletzungen des Armes, Höhe nicht näher bezeichnet T10-T11
Erfrierungen T33-T35
Insektenbiss oder -stich, giftig T63.4
Verbrennungen und Verätzungen T20-T32
Verletzungen des Armes, Höhe nicht näher bezeichnet T10-T11
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- S60-S69
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.