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T08-T14 Verletzungen nicht näher bezeichneter Teile des Rumpfes, der Extremitäten oder anderer Körperregionen
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Abschnitt
T08-T14
Verletzungen nicht näher bezeichneter Teile des Rumpfes, der Extremitäten oder anderer Körperregionen
EXKLUSIVE
Erfrierungen T33-T35
Insektenbiss oder -stich, giftig T63.4
Verbrennungen und Verätzungen T20-T32
Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen T00-T07
Insektenbiss oder -stich, giftig T63.4
Verbrennungen und Verätzungen T20-T32
Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen T00-T07
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- T08-T14
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.