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Z85 Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese
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Dreisteller
Z85
Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese
EXKLUSIVE
Medizinische Nachbetreuung und Rekonvaleszenz Z42-Z51 Z54.-!
Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung Z08.-
Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung Z08.-
- Kapitel
- XXI · Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
- Abschnitt
- Z80-Z99
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.