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C03.9 Bösartige Neubildung: Zahnfleisch, nicht näher bezeichnet
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VierstellerKODIERBAR
C03.9
Bösartige Neubildung: Zahnfleisch, nicht näher bezeichnet
- Kapitel
- II · Neubildungen
- Abschnitt
- C00-C14
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.