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C41.30 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen
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FünfstellerKODIERBAR
C41.30
Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen
- Kapitel
- II · Neubildungen
- Abschnitt
- C40-C41
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.