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F42.0 Vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang
ZurückF42ZwangsstörungKategorie5 →F42.0Vorwiegend Zwangsgedanken oder GrübelzwangKategorieF42.1Vorwiegend Zwangshandlungen [Zwangsrituale]KategorieF42.2Zwangsgedanken und -handlungen, gemischtKategorieF42.8Sonstige ZwangsstörungenKategorieF42.9Zwangsstörung, nicht näher bezeichnetKategorie
VierstellerKODIERBAR
F42.0
Vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang
BESCHREIBUNG
Diese können die Form von zwanghaften Ideen, bildhaften Vorstellungen oder Zwangsimpulsen annehmen, die fast immer für die betreffende Person quälend sind. Manchmal sind diese Ideen eine endlose Überlegung unwägbarer Alternativen, häufig verbunden mit der Unfähigkeit, einfache, aber notwendige Entscheidungen des täglichen Lebens zu treffen. Die Beziehung zwischen Grübelzwängen und Depression ist besonders eng. Eine Zwangsstörung ist nur dann zu diagnostizieren, wenn der Grübelzwang nicht während einer depressiven Episode auftritt und anhält.
- Kapitel
- V · Psychische und Verhaltensstörungen
- Abschnitt
- F40-F48
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.