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F62.0 Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung
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VierstellerKODIERBAR
F62.0
Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung
BESCHREIBUNG
Eine andauernde, wenigstens über zwei Jahre bestehende Persönlichkeitsänderung kann einer Belastung katastrophalen Ausmaßes folgen. Die Belastung muss extrem sein, dass die Vulnerabilität der betreffenden Person als Erklärung für die tief greifende Auswirkung auf die Persönlichkeit nicht in Erwägung gezogen werden muss. Die Störung ist durch eine feindliche oder misstrauische Haltung gegenüber der Welt, durch sozialen Rückzug, Gefühle der Leere oder Hoffnungslosigkeit, ein chronisches Gefühl der Anspannung wie bei ständigem Bedrohtsein und Entfremdungsgefühl, gekennzeichnet. Eine posttraumatische Belastungsstörung (F43.1) kann dieser Form der Persönlichkeitsänderung vorausgegangen sein.
INKLUSIVE
Persönlichkeitsänderungen nach: andauerndem Ausgesetztsein lebensbedrohlicher Situationen, etwa als Opfer von Terrorismus
Persönlichkeitsänderungen nach: andauernder Gefangenschaft mit unmittelbarer Todesgefahr
Persönlichkeitsänderungen nach: Folter
Persönlichkeitsänderungen nach: Katastrophen
Persönlichkeitsänderungen nach: Konzentrationslagererfahrungen
Persönlichkeitsänderungen nach: andauernder Gefangenschaft mit unmittelbarer Todesgefahr
Persönlichkeitsänderungen nach: Folter
Persönlichkeitsänderungen nach: Katastrophen
Persönlichkeitsänderungen nach: Konzentrationslagererfahrungen
EXKLUSIVE
Posttraumatische Belastungsstörung F43.1
- Kapitel
- V · Psychische und Verhaltensstörungen
- Abschnitt
- F60-F69
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.