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H54.9 Nicht näher bezeichnete Sehbeeinträchtigung (binokular)

VierstellerKODIERBAR
H54.9
Nicht näher bezeichnete Sehbeeinträchtigung (binokular)
KODIERREGEL
Die nachstehende Tabelle enthält eine Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung in Anlehnung an den Beschluss des International Council of Ophthalmology (2002) und die Resolution der WHO-Konferenz zur "Entwicklung von Standards zu Kriterien für Visusverlust und Visusfunktion" (WHO/PBL/03.91; 2003). Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die Schlüsselnummern Wenn die Größe des Gesichtsfeldes mitberücksichtigt wird, sollten Patienten, deren Gesichtsfeld des gesünderen Auges bei zentraler Fixation nicht größer als 10 Grad ist, in die Stufe 3 eingeordnet werden. Bei monokularer hochgradiger Sehbehinderung
Kapitel
VII · Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
Abschnitt
H53-H54
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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