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H90.1 Einseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

VierstellerKODIERBAR
H90.1
Einseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
Kapitel
VIII · Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
Abschnitt
H90-H95
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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