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H91.0 Ototoxischer Hörverlust

VierstellerKODIERBAR
H91.0
Ototoxischer Hörverlust
KODIERREGEL
Soll die toxische Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
Kapitel
VIII · Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
Abschnitt
H90-H95
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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