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S26.9 Verletzung des Herzens, nicht näher bezeichnet
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VierstellerKODIERBAR
S26.9
Verletzung des Herzens, nicht näher bezeichnet
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- S20-S29
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.