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S45.8 Verletzung sonstiger Blutgefäße in Höhe der Schulter und des Oberarmes
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VierstellerKODIERBAR
S45.8
Verletzung sonstiger Blutgefäße in Höhe der Schulter und des Oberarmes
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- S40-S49
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.