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S59.9 Nicht näher bezeichnete Verletzung des Unterarmes
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VierstellerKODIERBAR
S59.9
Nicht näher bezeichnete Verletzung des Unterarmes
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- S50-S59
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.