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S99.9 Nicht näher bezeichnete Verletzung der Knöchelregion und des Fußes
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VierstellerKODIERBAR
S99.9
Nicht näher bezeichnete Verletzung der Knöchelregion und des Fußes
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- S90-S99
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.