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T06.1 Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes mit Beteiligung mehrerer sonstiger Körperregionen

VierstellerKODIERBAR
T06.1
Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes mit Beteiligung mehrerer sonstiger Körperregionen
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T00-T07
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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