lädt…

T07 Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen

DreistellerKODIERBAR
T07
Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen
EXKLUSIVE
Verletzung o.n.A. T14.9
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T00-T07
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

Artikel suchen →