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T07 Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen
DreistellerKODIERBAR
T07
Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen
EXKLUSIVE
Verletzung o.n.A. T14.9
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- T00-T07
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.