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T15.9 Fremdkörper im äußeren Auge, Teil nicht näher bezeichnet

VierstellerKODIERBAR
T15.9
Fremdkörper im äußeren Auge, Teil nicht näher bezeichnet
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T15-T19
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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