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T15.9 Fremdkörper im äußeren Auge, Teil nicht näher bezeichnet
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VierstellerKODIERBAR
T15.9
Fremdkörper im äußeren Auge, Teil nicht näher bezeichnet
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- T15-T19
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.