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T76 Nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen

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T76
Nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen
INKLUSIVE
Nicht näher bezeichnete Schäden durch: Absichtliche Selbstbeschädigung (Selbsttötung) nicht näher bezeichneter Art und Weise
Nicht näher bezeichnete Schäden durch: Tätlicher Angriff nicht näher bezeichneter Art und Weise
EXKLUSIVE
Schäden durch: Sonstige äußere Ursachen
Schäden durch: Unerwünschte Nebenwirkungen, anderenorts nicht klassifiziert
Schäden durch: Vergiftung o.n.A.
Schäden durch: Verletzung o.n.A.
ANMERKUNG
Diese Kategorie ist bei der Mortalitätsverschlüsselung zu benutzen, um nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen zu kennzeichnen, bei denen die äußere Ursache nicht angegeben ist bzw. keine Rückschlüsse auf die Art der Verletzung zulässt.
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T66-T78
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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