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T81.5 Fremdkörper, der versehentlich nach einem Eingriff in einer Körperhöhle oder Operationswunde zurückgeblieben ist
ZurückT81Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziertKategorie10 →T81.0Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziertKategorieT81.1Schock während oder als Folge eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziertKategorieT81.2Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziertKategorieT81.3Aufreißen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziertKategorieT81.4Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziertKategorieT81.5Fremdkörper, der versehentlich nach einem Eingriff in einer Körperhöhle oder Operationswunde zurückgeblieben istKategorieT81.6Akute Reaktion auf eine während eines Eingriffes versehentlich zurückgebliebene FremdsubstanzKategorieT81.7Gefäßkomplikationen nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziertKategorieT81.8Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziertKategorieT81.9Nicht näher bezeichnete Komplikation eines EingriffesKategorie
VierstellerKODIERBAR
T81.5
Fremdkörper, der versehentlich nach einem Eingriff in einer Körperhöhle oder Operationswunde zurückgeblieben ist
INKLUSIVE
Adhäsionen durch einen Fremdkörper, der versehentlich in einer Körperhöhle oder Operationswunde zurückgeblieben ist
Obstruktion durch einen Fremdkörper, der versehentlich in einer Körperhöhle oder Operationswunde zurückgeblieben ist
Perforation durch einen Fremdkörper, der versehentlich in einer Körperhöhle oder Operationswunde zurückgeblieben ist
Obstruktion durch einen Fremdkörper, der versehentlich in einer Körperhöhle oder Operationswunde zurückgeblieben ist
Perforation durch einen Fremdkörper, der versehentlich in einer Körperhöhle oder Operationswunde zurückgeblieben ist
EXKLUSIVE
Obstruktion oder Perforation, verursacht durch absichtlich im Körper belassene Prothesen und Implantate T82.0-T82.5 T83.0-T83.4 T84.0- bis T84.4 T85.0-T85.6
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- T80-T88
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.