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T90-T98 Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen
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Abschnitt
T90-T98
Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen
ANMERKUNG
Die Kategorien T90-T98 sind zu benutzen, um bei Zuständen aus S00-S99 und T00-T88 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Spätfolgen verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Zustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger nach der akuten Verletzung bestehen.
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- T90-T98
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.