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T95 Folgen von Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen
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Dreisteller
T95
Folgen von Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- T90-T98
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.