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T95.8 Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung

VierstellerKODIERBAR
T95.8
Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung
INKLUSIVE
Folgen einer Verletzung, die unter T26-T29, T35.0-T35.1 und T35.6 klassifizierbar ist
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T90-T98
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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