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T95.0 Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Kopfes oder des Halses

VierstellerKODIERBAR
T95.0
Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Kopfes oder des Halses
INKLUSIVE
Folgen einer Verletzung, die unter T20.-, T33.0-T33.1, T34.0-T34.1 und T35.2 klassifizierbar ist
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T90-T98
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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