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T95.2 Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der oberen Extremität

VierstellerKODIERBAR
T95.2
Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der oberen Extremität
INKLUSIVE
Folgen einer Verletzung, die unter T22-T23, T33.4-T33.5, T34.4-T34.5 und T35.4 klassifizierbar ist
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T90-T98
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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