lädt…

T95.9 Folgen einer nicht näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung

VierstellerKODIERBAR
T95.9
Folgen einer nicht näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung
INKLUSIVE
Folgen einer Verletzung, die unter T30.-, T33.9, T34.9 und T35.7 klassifizierbar ist
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T90-T98
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

Artikel suchen →