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U08.9 COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet
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VierstellerKODIERBAR
U08.9
COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet
KODIERREGEL
Benutze diese Schlüsselnummer, um eine frühere, bestätigte Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) zu kodieren, die den Gesundheitszustand einer Person beeinflusst oder zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führt, die Person aber nicht mehr an COVID-19 leidet.
- Kapitel
- XXII · Schlüsselnummern für besondere Zwecke
- Abschnitt
- U00-U49
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.