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U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet

VierstellerKODIERBAR
U09.9
Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet
KODIERREGEL
Diese Schlüsselnummer ist zu verwenden, wenn bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden soll, dass sie in Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) steht. Diese Schlüsselnummer ist nicht anzuwenden, wenn COVID-19 noch vorliegt.
Kapitel
XXII · Schlüsselnummern für besondere Zwecke
Abschnitt
U00-U49
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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