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U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet
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VierstellerKODIERBAR
U09.9
Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet
KODIERREGEL
Diese Schlüsselnummer ist zu verwenden, wenn bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden soll, dass sie in Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) steht. Diese Schlüsselnummer ist nicht anzuwenden, wenn COVID-19 noch vorliegt.
- Kapitel
- XXII · Schlüsselnummern für besondere Zwecke
- Abschnitt
- U00-U49
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.