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Y35 Verletzungen bei gesetzlichen Maßnahmen
Dreisteller
Y35
Verletzungen bei gesetzlichen Maßnahmen
- Kapitel
- XX · Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
- Abschnitt
- Y35-Y36
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.