lädt…
Y35.7 Verletzung bei gesetzlichen Maßnahmen
ZurückY35Verletzungen bei gesetzlichen MaßnahmenKategorie1 →Y35.7Verletzung bei gesetzlichen MaßnahmenKategorie
VierstellerKODIERBAR
Y35.7
Verletzung bei gesetzlichen Maßnahmen
INKLUSIVE
Verletzung bei gesetzlichen Maßnahmen durch Tränengas, Knüppelschlag oder Feuerwaffe
- Kapitel
- XX · Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
- Abschnitt
- Y35-Y36
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.