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Z03.6 Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen

VierstellerKODIERBAR
Z03.6
Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen
INKLUSIVE
Beobachtung bei Verdacht auf: unerwünschte Nebenwirkung von Arzneimitteln
Beobachtung bei Verdacht auf: Vergiftung
Kapitel
XXI · Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
Abschnitt
Z00-Z13
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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