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Z04.5 Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung

VierstellerKODIERBAR
Z04.5
Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung
INKLUSIVE
Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach angegebener Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch
Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach sonstiger durch eine Person zugefügter Verletzung
Kapitel
XXI · Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
Abschnitt
Z00-Z13
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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