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Z25.8 Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Viruskrankheiten

VierstellerKODIERBAR
Z25.8
Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Viruskrankheiten
Kapitel
XXI · Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
Abschnitt
Z20-Z29
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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