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Z76.9 Person, die das Gesundheitswesen aus nicht näher bezeichneten Gründen in Anspruch nimmt
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VierstellerKODIERBAR
Z76.9
Person, die das Gesundheitswesen aus nicht näher bezeichneten Gründen in Anspruch nimmt
- Kapitel
- XXI · Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
- Abschnitt
- Z70-Z76
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.