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Z76.9 Person, die das Gesundheitswesen aus nicht näher bezeichneten Gründen in Anspruch nimmt

VierstellerKODIERBAR
Z76.9
Person, die das Gesundheitswesen aus nicht näher bezeichneten Gründen in Anspruch nimmt
Kapitel
XXI · Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
Abschnitt
Z70-Z76
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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