1-221 Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit

ProzedurenkodeKODIERBAR
1-221
Teilstationäre Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit
ANMERKUNG

Dieser Kode ist nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben Strukturmerkmale: Vorhandensein einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin am Standort des Krankenhauses Mindestmerkmale: Analgosedierung oder Anästhesie für eine Dauer von mindestens 5 Minuten durch einen Facharzt (Facharzt für Anästhesie oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin) und eine Pflegekraft Die Analgosedierung oder Anästhesie ist nicht gesondert zu kodieren

Teil
OPS
1
DIAGNOSTISCHE MASSNAHMEN
1-22
Untersuchungen der Augen
Quelle

BfArM — OPS 2026, Systematisches Verzeichnis (ClaML, 2025-10-17), OPS 2026.

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