Standardisiertes palliativmedizinisches Basisassessment 1-774 Palliativmedizinische Komplexbehandlung 8-982 ff. Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung 8-98e ff.
Dieser Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben Hier soll die Kurzform des Basisassessments kodiert werden Die Anwendung dieses Kodes setzt die Untersuchung von mindestens drei Bereichen der Palliativversorgung (z.B. Schmerzanamnese, Symptomintensität, Lebensqualität, psychosoziale Belastetheit, Alltagskompetenz) voraus, die mit standardisierten Messverfahren untersucht werden
BfArM — OPS 2026, Systematisches Verzeichnis (ClaML, 2025-10-17), OPS 2026.