5-525.4 Pankreatektomie postmortal (zur Transplantation)

ProzedurenkodeKODIERBAR
5-525.4
Pankreatektomie postmortal (zur Transplantation)
ANMERKUNG

Dieser Kode ist auch zu kodieren, wenn die Leistung nicht abschließend erbracht wird oder sich erst intraoperativ die Nichtverwendbarkeit des Organs für eine spätere Transplantation herausstellt Dieser Kode und der im Fall eines vorzeitigen Abbruchs dieses Eingriffs zusätzlich zu kodierende Zusatzkode 5-995 werden nicht im Rahmen des Datensatzes nach § 301 SGB V bzw. § 21 KHEntgG übermittelt Die Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende ist im Kode enthalten

Teil
OPS
5
OPERATIONEN
5-52
Operationen am Pankreas
5-525
(Totale) Pankreatektomie
Quelle

BfArM — OPS 2026, Systematisches Verzeichnis (ClaML, 2025-10-17), OPS 2026.

Artikel suchen →