8-630.2 Grundleistung

ProzedurenkodeKODIERBAR
8-630.2
Grundleistung
ANMERKUNG

Zur Grundleistung gehören die fachärztliche Indikationsstellung, die Aufklärung und die Durchführung der ersten Elektrokonvulsionstherapie-Sitzung. Diese ist nicht gesondert zu kodieren Die Durchführung erfolgt unter Muskelrelaxation in Narkose Dieser Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Teil
OPS
8
NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN
8-63
Elektrostimulation des Nervensystems
8-630
Elektrokonvulsionstherapie [EKT]
Quelle

BfArM — OPS 2026, Systematisches Verzeichnis (ClaML, 2025-10-17), OPS 2026.

Artikel suchen →