8-711.00 Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag)

ProzedurenkodeKODIERBAR
8-711.00
Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag)
ANMERKUNG

Bei einer Atemunterstützung unmittelbar nach der Geburt ist dieser Kode nur dann anzugeben, wenn die Atemunterstützung mindestens 30 Minuten lang durchgeführt wurde

Teil
OPS
8
NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN
8-71
Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung
8-711.0
Atemunterstützung mit kontinuierlichem positiven Atemwegsdruck [CPAP]
Quelle

BfArM — OPS 2026, Systematisches Verzeichnis (ClaML, 2025-10-17), OPS 2026.

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