9-985.1 Mit Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit

ProzedurenkodeKODIERBAR
9-985.1
Mit Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit
ANMERKUNG

Dieser Kode kann nur für folgende Behandlungen als Zusatzkode angegeben werden: Dilatation des Anus 5-499.0 Dieser Kode kann nur für folgende Behandlungen als Zusatzkode angegeben werden: Bougierung des Ösophagus 5-429.8, Ballondilatation des Ösophagus 5-429.7 Mindestmerkmale: Behandlung durch einen Facharzt für Kinderchirurgie Mindestmerkmale: Analgosedierung oder Anästhesie durch einen Facharzt für Anästhesie und eine Pflegekraft Die Analgosedierung oder Anästhesie ist nicht zusätzlich zu kodieren

Teil
OPS
9
ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
9-98
Pflegebedürftigkeit und teilstationäre pädiatrische Behandlung
9-985
Teilstationäre pädiatrische Behandlung
Quelle

BfArM — OPS 2026, Systematisches Verzeichnis (ClaML, 2025-10-17), OPS 2026.

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