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S19.7 Multiple Verletzungen des Halses
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VierstellerKODIERBAR
S19.7
Multiple Verletzungen des Halses
INKLUSIVE
Verletzungen, die in mehr als einer der Kategorien S10-S18 klassifizierbar sind
KODIERREGEL
Bezüglich der Verschlüsselung multipler Verletzungen sind in der stationären Versorgung die Deutschen Kodierrichtlinien heranzuziehen.
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- S10-S19
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.