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S19.9 Nicht näher bezeichnete Verletzung des Halses

VierstellerKODIERBAR
S19.9
Nicht näher bezeichnete Verletzung des Halses
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
S10-S19
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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