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S69.9 Nicht näher bezeichnete Verletzung des Handgelenkes und der Hand
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VierstellerKODIERBAR
S69.9
Nicht näher bezeichnete Verletzung des Handgelenkes und der Hand
- Kapitel
- XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- Abschnitt
- S60-S69
- Gültig ab
- 2026-01-01
Quelle
BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.