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T09.04 Oberflächliche Verletzung des Rumpfes, Höhe nicht näher bezeichnet: Oberflächlicher Fremdkörper (Splitter)

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FünfstellerKODIERBAR
T09.04
Oberflächliche Verletzung des Rumpfes, Höhe nicht näher bezeichnet: Oberflächlicher Fremdkörper (Splitter)
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T08-T14
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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