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T90.8 Folgen sonstiger näher bezeichneter Verletzungen des Kopfes

VierstellerKODIERBAR
T90.8
Folgen sonstiger näher bezeichneter Verletzungen des Kopfes
INKLUSIVE
Folgen einer Verletzung, die unter S03.- , S07-S08 und S09.0-S09.8 klassifizierbar ist
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T90-T98
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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