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T90.9 Folgen einer nicht näher bezeichneten Verletzung des Kopfes

VierstellerKODIERBAR
T90.9
Folgen einer nicht näher bezeichneten Verletzung des Kopfes
INKLUSIVE
Folgen einer Verletzung, die unter S09.9 klassifizierbar ist
Kapitel
XIX · Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
Abschnitt
T90-T98
Gültig ab
2026-01-01
Quelle

BfArM ICD-10-GM (ClaML + Metadaten), Ausgabe 2026.

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